C o n t a i n e r A n g e l
Darlehensvertrag
Darlehensvertrag
zwischen
1. Glen Loch and Pipers GmbH, mit Geschäftsanschrift Heilwigstrasse 19,
20249 Hamburg, Deutschland.
– nachfolgend “GLP” genannt –
und
2. Zotinero Investments, LLC, 527 21st Street #89, Galveston, Texas 77550, USA
– nachfolgend “ContainerAngel (CA)” genannt –
– GLP und Container Angel (CA) nachfolgend einzeln auch „Partei“ und gemeinsam auch „Parteien“ genannt –
Vorbemerkung
A. GLP betreibt einen Möbelhandel (durch Direktimporte) an Endkunden über verschiedene Webseiten und über Schauräume in Deutschland und Europa („Retailgeschäft“).
B. GLP arbeitet ferner als Ausstatter von Hotels, Gastronomie und B2B. („Projektgeschäft“).
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Der ContainerAngel hat im Rahmen eines Darlehens einen Betrag von EUR 10.000,00 gestellt.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien, was folgt:
§ 1
Darlehen
1.1 Der CA gewährt hiermit GLP ein Darlehen in Höhe von EUR 10.000,00. Das Darlehen ist durch den CA binnen 5 Bankarbeitstagen nach Unterzeichnung dieses Vertrags zur Auszahlung an GLP fällig. Die Auszahlung erfolgt auf folgendes Konto:
Glen Loch and Pipers GmbH
Bank: Wise, Avenue Louise 54, Room S52 Brussels 1050 Belgium
IBAN: BE74 9671 9831 0907
BIC/SWIFT: TRWIBEB1XXX
2.2 Sollte der CA wünschen, Darlehensrückzahlungen zu reinvestieren, so ist auch dieser Betrag an diesen Darlehnsvertrag gebunden.
§ 2
Zinsen
2.1 Das Container-Angel-Darlehen ist mit einmalig 12 % zu verzinsen. Zinsen fallen an auf den Gesamtbetrag von EUR 10.000,00 an.
2.2 Sollte der CA wünschen, Darlehensrückzahlungen zu reinvestieren, so erhält der CA wiederum einmalig 12% auf diesen reinvestierten Betrag. Dieses Re-investment verlängert sich individuell um 24 Monate pro Container und ist diesem Vertrag zugrunde gelegt.
2.3 Der CA ist berechtigt jederzeit die Investition zu erhöhen. Hier ist kein Mindestbetrag vorgegeben. Dieser Betrag ist auf das o.g. Konto zu überwiesen. Jede neue Investition verlängert sich individuell um 24 Monate pro Container. Der CA erhält wiederum einmalig 12% auf diesen Betrag und ist diesem Vertrag zugrunde gelegt.
§ 3
Fälligkeit von Tilgung und Zinsen
3.1 Das ContainerAngel-Darlehen wird jeweils am Monatsende endsprechend der verkauften Waren des Vormonats + 12% Zinsen zurückgezahlt.
3.2 Jedes Investment in einen Container oder Produkt wird spätestens nach 24 Monaten inklusive der 12% zurückgezahlt.
§ 4
Sicherheiten
4.1 Die mit dem Darlehen gekaufte Ware bleibt Eigentum des CA bis zum Verkauf und/oder vollständigen Rückzahlung.
4.2 Der CA bekommt monatliche Berichte über den Verlauf des Verkaufes.
§ 5
Laufzeit des Vertrags, Kündigung
5.1 Dieser Vertrag tritt mit Eingang der Gutschrift in Höhe von EUR 10.000,00 in Kraft. Er endet automatisch mit der vollständigen Rückzahlung der in GLP gesamt investierten Summe, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.2 GLP ist berechtigt, jederzeit und ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, die CA-Darlehen und die auf sie entfallenden Zinsen ganz oder teilweise vorzeitig an den CA zurückzuzahlen.
5.3 GLP hat das alleinige Verkaufsrecht für die Ware.
§ 6
Vertraulichkeit
6.1 Der CA wird seine Kenntnisse und die Informationen über GLP und deren Geschäftsbetrieb (insbesondere das Retailgeschäft und das Projektgeschäft) streng vertraulich behandeln, vor dem Zugriff Dritter wirksam schützen und solche vertraulichen Informationen nicht für eigene oder fremde Zwecke nutzen. Die Parteien werden alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Verhandlung, dem Abschluss oder der Durchführung dieses Vertrags über dessen Inhalt, die anderen Parteien erhalten haben, streng vertraulich behandeln, vor dem Zugriff Dritter wirksam schützen und solche vertraulichen Informationen nicht für eigene oder fremde Zwecke (insbesondere Wettbewerbszecken) nutzen. Von der vorstehenden Verpflichtung nicht umfasst sind Tatsachen, die öffentlich bekannt sind oder ohne eine Verletzung dieser Verpflichtung öffentlich bekannt werden oder deren Offenlegung durch Gesetz oder kapitalmarktbezogene Regularien zwingend vorgeschrieben ist. Jede Partei wird die andere Partei über eine solche Offenlegungspflicht informieren.
6.2 Die Parteien sind berechtigt, ihren steuerlichen und rechtlichen Beratern und der Partei Nahestehenden Personen alle in § 6.1 geschützten Informationen zugänglich zu machen, wobei diese jeweils über die betreffende Geheimhaltungspflicht nach § 6.1 aufzuklären und zu dessen Einhaltung anzuhalten sind. Jede Partei haftet für die Einhaltung der Geheimhaltung der von ihr informierten Berater oder den Parteien Nahestehenden Personen. „Nahestehende Personen“) sind (i) nahestehenden Personen im Sinne von § 1 Absatz 2 Außensteuergesetz, (ii) Angehörige im Sinne von 15 Abgabenordnung oder (iii) verbundenen Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG.
§ 7
Kosten
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Verhandlung und Durchführung dieses Vertrags, einschließlich der Honorare, Kosten und Auslagen der von ihr beauftragten Berater.
§ 8
Mitteilungen
8.1 Alle rechtgeschäftlichen Erklärungen und anderen Mitteilungen (zusammen die „Mitteilungen“ und einzeln die „Mitteilung“) im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind an die Parteien wie folgt zu richten:
Mitteilungen an GLP:
Glen Loch and Pipers GmbH
z.H. Geschäftsführer Frederik Lipper
Heilwigstrasse 19, 20249 Hamburg, Deutschland
Telefon: +49 (0) 40 / 18 02 40 99 Telefax: +49 (0) 40 / 3496 1885
Email: info@ContainerAngel.com
Mitteilungen an den ContainerAngel
Zotinero Investments, LLC
527 21st Street #89
Galveston, Texas 77550,United States
Telefon: +49 (0) 171 88 11 009
Email: rene.zarske@yahoo.de
8.2 Die Parteien haben Änderungen ihrer in § 8.1 genannten Anschriften den jeweils anderen Parteien unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bis zu dieser Mitteilung gilt die bisherige Anschrift als wirksam.
8.3 Für das Wirksamwerden einer Mitteilung im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Zugang bei der Partei selbst erforderlich und genügend; Mitteilung an den Berater ersetzen den Zugang bei der Partei nicht.
§ 9
Schlussbestimmungen
9.1 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind – soweit rechtlich zulässig – die Gerichte in Hamburg zuständig.
9.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht eine strengere Form (z.B. notarielle Form) vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Schriftform nach dieser Vorschrift und auch soweit nach diesem Vertrag Erklärungen in Schriftform abgegeben werden müssen, schließt die Übermittlung per Telefax (nicht jedoch elektronische Formen z.B. Email) ein.
9.3 „Bankarbeitstag“ i.S. dieses Vertrags ist ein Tag, an dem die Banken in Hamburg für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.
9.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die nichtige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.
§10
Schriftformklausel
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform